Patientenbeteiligung stärken – Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt!

Das Bundesgesundheitsministerium plant eine Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Ein Baustein der Reform soll die Stärkung der Patientenvertretung, z.B. durch das Einräumen eines Vetorechts sein. Die Reform ist Bestandteil des neuen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Aus Sicht der Patientenorganisationen bedarf es mehrerer entscheidender Maßnahmen, die sie
in einem Forderungspapier veröffentlicht haben.

Von zentraler Bedeutung ist die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Anstellung von
Hauptamtlichen in den Patientenorganisationen.

  • Die Sicherstellung einer koordinierten Patientenbeteiligung durch eine
    Koordinierungsstelle, die das Benennungsverfahren überwacht und die Finanzierung
    mittels öffentlicher Mittel prüft, ist unerlässlich.
  • Der personelle Bestand in der Stabsstelle für Patientenbeteiligung im G-BA muss
    aufgestockt werden.
  • Die Stärkung der Sprecher*innen der Patientenvertretung in Entscheidungsprozessen
    muss gefördert werden. Um diese komplexen Abstimmungsprozesse zu koordinieren,
    ist eine angemessene Unterstützung und Entschädigung von entscheidender
    Bedeutung.
  • Die Unterstützungsinfrastruktur für die Patientenbeteiligung auf Landesebene muss
    dringend ausgebaut und an die Gegebenheiten auf Bundesebene angepasst werden.
    Auch in anderen Gremien mit Patientenbeteiligung, wie beim Bundesinstitut für
    Arzneimittel und Medizinprodukte und bei der Nationalen Agentur für digitale
    Medizin (gematik) sind Stabsstellen zur Patientenbeteiligung notwendig.
  • Die Verbesserung und Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zur
    Patientenbeteiligung sowie die aktive Mitwirkung an der Krankenhausreform, sind
    weitere wichtige Schritte zur Stärkung der Patientenvertretung. Schulungs- und
    Qualifizierungsangebote für Patientenvertreterinnen und -vertreter sollten
    implementiert werden, um ihre fachliche Kompetenz und aktive
    Mitgestaltungsfähigkeiten zu stärken.
  • Schließlich fordern die Patientenorganisationen eine zusätzliche Person als
    unparteiisches Mitglied im G-BA und das Recht auf deren Benennung, um eine
    ausgewogene Beteiligung aller relevanten Interessengruppen zu gewährleisten.

Es ist dringend erforderlich, diese Maßnahmen umzusetzen und somit sicherzustellen, dass
die Stimme der Patient*innen in die Gestaltung des Gesundheitssystems einfließt und auf
diese Weise zu einer verbesserten Versorgung beiträgt.

Kontakt
Thomas Asam
Referent für Gesundheitspolitik
thomas.asam@lags-bayern.de

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