Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern
Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Selbsthilfe nach § 20h SGB V. Die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern hat für die Förderung von landesweit tätigen Verbänden den Runden Tisch Selbsthilfeorganisationen Bayern 2021 gegründet und die Geschäftsführung der LAG SELBSTHILFE Bayern (LAGS) übertragen.
Die Mitarbeitenden der LAGS unterstützen und beraten Selbsthilfeorganisationen hinsichtlich der Antragstellung nach § 20h SGB V, nehmen die Anträge an und bearbeiten sie. Sie organisieren die Vergabesitzungen des Runden Tisches, bei denen über die Mittel der Pauschal- und Projektförderung entschieden wird. Dies umfasst neben der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen auch die Bearbeitung der Förderentscheidungen der Krankenkassen. Zudem ist die Abstimmung z.B. mit den Selbsthilfevertretungen wichtig.
Im Förderjahr 2023 wurden die landesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen nach vorläufigen Zahlen mit mehr als 2,6 Millionen Euro gefördert. Die jährlich für die Selbsthilfeförderung verfügbaren Fördermittel der Krankenkassen sind festgelegt: Pro gesetzlich versicherter Person beträgt der Orientierungswert 1,28 € im Jahr 2024.
Informationen über die Förderung
Die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen bayernweit tätigen Selbsthilfeorganisationen werden von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung sind die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 20h SGB V festgelegt.
Bis zum 31.12. können Anträge für das darauffolgende Förderjahr per Post an die Geschäftsstelle des Runden Tisches Selbsthilfeorganisationen Bayern geschickt werden:
Runder Tisch Selbsthilfeorganisationen
c/o LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
Orleansplatz 3
81667 München
Alle nötigen Antragsunterlagen und das Merkblatt mit den wichtigsten Informationen in Kürze können Sie hier unter „Downloads“ herunterladen.
Beratung und Unterstützung
Alle Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene und Interessierte erhalten Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und zur Selbsthilfeförderung allgemein bei der Geschäftsstelle des Runden Tisches. Informationen werden gerne auch unverbindlich und vorab gegeben.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache persönlich an die unter „Ansprechpersonen“ angegebenen Kontaktdaten.
Pauschal- und Projektförderung
Die Pauschalförderung dient den Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene als Zuschuss zur Absicherung ihrer gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit für regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen.
Die Projektförderung ist zur Unterstützung von einmaligen, gezielten, zeitlich und inhaltlich begrenzten Vorhaben vorgesehen. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über das Maß der regelmäßigen Selbsthilfearbeit hinausgehen.
Fördervoraussetzungen, förderfähige und nicht-förderfähige Posten und Informationen über die Abgrenzung der Pauschal- und Projektförderung enthält das Merkblatt – herunterzuladen unter „Downloads“.
Ablauf und Kriterien des Förderverfahrens
Die Mitglieder der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern entscheiden über die eingegangenen Anträge in der jährlich stattfindenden Vergabesitzung unter beratender Mitwirkung von Vertretungen der Selbsthilfe. Die Geschäftsstelle des Runden Tisches Selbsthilfeorganisationen Bayern koordiniert das Förderverfahren und organisiert die Vergabesitzung einschließlich der Vor- und Nachbereitung des Förderverfahrens.
Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der eingegangenen Förderanträge und dem nachvollziehbaren Förderbedarf der antragstellenden Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene.
Für die Entscheidung über die Förderung werden Kriterien herangezogen, die im Merkblatt genannt werden (herunterzuladen unter „Downloads“).
Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V ist ein Zuschuss zu den Gesamtkosten, die einer Selbsthilfeorganisation auf Landesebene entstehen. Posten, die bei anderen Zuschussgebenden beantragt werden, können nicht gefördert werden. Auf eine Förderung nach § 20h SGB V sowie auf eine bestimmte Förderhöhe besteht kein Rechtsanspruch.
Beteiligte am Förderverfahren
Die Beratung und Antragsannahme übernimmt die Geschäftsstelle des Runden Tisches Selbsthilfeorganisationen Bayern, die bei der LAGS angesiedelt ist.
Die Mitglieder der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern sind:
- AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
- BKK Landesverband Bayern
- KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion München
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
- IKK classic
- vdek-Landesvertretung Bayern
Der federführende Landesverband der Krankenkassen im Jahr 2024 ist:
IKK classic
Fachcenter Prävention Süd
Maritta Goll
Schlachthofstr. 3
71636 Ludwigsburg
E-Mail: maritta.goll@ikk-classic.de
Telefon: 07141 / 94 16 – 450 11
Mobil: 0151 / 28163714
Die beratend beteiligten Selbsthilfevertretungen sind:
- Thomas Asam (LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.)
- Renate Kretschmer (Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.)
- Bettina Lange (Koordinierungsstelle der Bayerischen Suchthilfe – KBS)
Arbeitskreis Selbsthilfeförderung
Zur gemeinsamen Erörterung von Fragen im Zusammenhang mit der regionalen Selbsthilfeförderung, der Förderung der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene sowie der Förderung der Selbsthilfekontaktstellen in Bayern wurde ein gemeinsamer Arbeitskreis eingerichtet, der bereits seit vielen Jahren Bestand hat. Am Teilnehmendenkreis ist auch die LAGS beteiligt, die durch Thomas Asam als Selbsthilfevertretung sowie durch Stephanie Striebel und Kai Freese-Wagner von der Geschäftsstelle des Runden Tisches Selbsthilfeorganisationen vertreten wird.
Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen
Auch Selbsthilfegruppen in Bayern können nach § 20h SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden gefördert werden. Seit 2009 gibt es dafür bayernweit gemeinsame Förderkriterien und einheitliche Antragsunterlagen. Die Anträge werden bei den dreizehn Geschäftsstellen der Regionalen Runden Tische eingereicht und hier für die Vergabesitzung vorbereitet. In den jeweils einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzungen stimmen die Krankenkassenvertretungen über jeden Antrag ab und entscheiden über die Höhe der Fördersumme. Informationen und Beratung erhalten die Selbsthilfegruppen bei dem Regionalen Runden Tisch in ihrer Region, jeweils angesiedelt bei einer Selbsthilfekontaktstelle.
Selbsthilfevertretung nach § 20h SGB V
Die Beteiligung der Selbsthilfe am Verfahren der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist seit 2008 auf allen drei Ebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) gesetzlich festgeschrieben.
Selbsthilfevertretung auf Landesebene
Die Interessen der antragstellenden Landesorganisationen der Gesundheitsbezogenen Selbsthilfe werden in der jährlichen Vergabesitzung von der LAGS, dem Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e. V. und der Koordinierungsstelle der Bayerischen Suchthilfe – KBS, vertreten. Die Selbsthilfevertreter*innen stehen zudem ganzjährig im Austausch mit der Geschäftsstelle Runder Tisch Selbsthilfe Bayern und der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern inklusive der jeweiligen Federführung des aktuellen Vergabejahres.
Selbsthilfevertretung auf der örtlichen Ebene (Selbsthilfegruppen)
Auf der örtlichen Ebene, die in Bayern durch dreizehn an Selbsthilfekontaktstellen angebundene „Geschäftsstellen Regionale Runde Tische“ betreut wird, haben Selbsthilfevertreter*innen eine beratende Funktion bei der jährlichen Sitzung zur Vergabe der Fördermittel. Nach dem Leitfaden des GKV Spitzenverbandes sind folgende maßgebliche Selbsthilfesäulen benannt, die am Verfahren zu beteiligen sind: die LAGS, Der Paritätische Landesverband Bayern e.V., die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS) und die Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. (SEKO) als Ansprechpartner für alle nicht verbandlich organisierten Selbsthilfegruppen. Diese 4 maßgeblichen Säulen benennen jeweils eine*n Selbsthilfevertreter*in (plus Stellvertreter*in) für jeden Regionalen Runden Tisch für die Dauer von vier Jahren.
Die LAGS Bayern e.V. wird gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.
Ansprechpersonen
Stephanie Striebel
Referentin für Selbsthilfeförderung und Behindertenpolitik
- E-Mail: stephanie.striebel@lags-bayern.de
- Telefon: +49 89 / 45 99 24 – 19
Kai Freese-Wagner
Referent für Selbsthilfeförderung
- E-Mail: kai.freese-wagner@lags-bayern.de
- Telefon: +49 89 / 45 99 24 – 26