Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern

Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Selbsthilfe nach § 20h SGB V. Die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern hat für die Förderung von landesweit tätigen Verbänden den Runden Tisch Selbsthilfeorganisationen Bayern 2021 gegründet und die Geschäftsführung der LAG SELBSTHILFE Bayern (LAGS) übertragen.

Die Mitarbeitenden der LAGS unterstützen und beraten Selbsthilfeorganisationen hinsichtlich der Antragstellung nach § 20h SGB V, nimmt die Anträge an und bearbeitet sie. Sie organisiert die Vergabesitzungen des Runden Tisches, bei denen über die Mittel der Pauschal- und Projektförderung entschieden wird. Dies umfasst neben der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen auch die Bearbeitung der Förderentscheidungen der Krankenkassen. Zudem ist die Abstimmung z.B. mit weiteren Selbsthilfevertretungen wichtig.

Im Förderjahr 2022 wurden die landesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen mit mehr als 2,3 Millionen Euro gefördert. Die jährlich für die Selbsthilfeförderung verfügbaren Fördermittel der Krankenkassen sind festgelegt: Pro gesetzlich versicherter Person beträgt der Orientierungswert 1,23 € im Jahr 2023.

Informationen über die Förderung

Die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen bayernweit tätigen Selbsthilfeorganisationen werden von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung sind die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 20h SGB V festgelegt.

Bis zum 31.12. können Anträge für das darauffolgende Förderjahr per Post an die Geschäftsstelle des Runden Tisches Selbsthilfeorganisationen Bayern geschickt werden.

Alle nötigen Antragsunterlagen und das Merkblatt mit den wichtigsten Informationen in Kürze können Sie hier unter „Downloads“ herunterladen.

Beratung und Unterstützung

Alle Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene und Interessierte erhalten Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und zur Selbsthilfeförderung allgemein bei der Geschäftsstelle des Runden Tisches. Informationen werden gerne auch unverbindlich und vorab gegeben.

Wenden Sie sich gerne telefonisch, per Email oder nach Absprache persönlich an die unter „Ansprechperson“ angegebenen Kontaktdaten.

Pauschal- und Projektförderung

Die Pauschalförderung dient den Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene als Zuschuss zur Absicherung ihrer gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit für regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen.

Die Projektförderung ist zur Unterstützung von einmaligen, gezielten, zeitlich und inhaltlich begrenzten Vorhaben vorgesehen. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über das Maß der regelmäßigen Selbsthilfearbeit hinausgehen.

Fördervoraussetzungen, förderfähige und nicht-förderfähige Posten und Informationen über die Abgrenzung der Pauschal- und Projektförderung enthält das Merkblatt – herunterzuladen unter „Downloads“.

Ablauf und Kriterien des Förderverfahrens

Die Mitglieder der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern entscheiden über die eingegangenen Anträge in der jährlich stattfindenden Vergabesitzung unter beratender Mitwirkung von Vertretungen der Selbsthilfe. Die Geschäftsstelle des Runden Tisches Selbsthilfeorganisationen Bayern koordiniert das Förderverfahren und organisiert die Vergabesitzung einschließlich der Vor- und Nachbereitung des Förderverfahrens.

Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der eingegangenen Förderanträge und dem nachvollziehbaren Förderbedarf der antragstellenden Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene.

Für die Entscheidung über die Förderung werden Kriterien herangezogen, die im Merkblatt genannt werden (herunterzuladen unter „Downloads“).

Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V ist ein Zuschuss zu den Gesamtkosten, die einer Selbsthilfeorganisation auf Landesebene entstehen. Posten, die bei anderen Zuschussgebenden beantragt werden, können nicht gefördert werden. Auf eine Förderung nach § 20h SGB V sowie auf eine bestimmte Förderhöhe besteht kein Rechtsanspruch.

Beteiligte am Förderverfahren

Die Beratung und Antragsannahme übernimmt die Geschäftsstelle des Runden Tisches Selbsthilfeorganisationen Bayern, die bei der LAGS angesiedelt ist.

Die Mitglieder der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern sind:

  • AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
  • BKK Landesverband Bayern
  • KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion München
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • IKK classic
  • vdek-Landesvertretung Bayern

Der federführende Landesverband der Krankenkassen im Jahr 2023 ist:

BKK Landesverband Bayern
Dr. Renate Lange
Züricher Straße 25
81476 München
Telefon: 089 74579-153
E-Mail: lange@bkk-lv-bayern.de

Die beratend beteiligten Selbsthilfevertretungen sind:

  • Thomas Asam (LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.)
  • Renate Kretschmer (Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.)
  • Bettina Lange (Koordinierungsstelle der Bayerischen Suchthilfe – KBS)

Arbeitskreis Selbsthilfeförderung

Zur gemeinsamen Erörterung von Fragen im Zusammenhang mit der regionalen Selbsthilfeförderung, der Förderung der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene sowie der Förderung der Selbsthilfekontaktstellen in Bayern wurde ein gemeinsamer Arbeitskreis eingerichtet, der bereits seit vielen Jahren Bestand hat. Am Teilnehmendenkreis ist auch die LAGS beteiligt, die durch Thomas Asam als Selbsthilfevertretung und durch Stephanie Striebel als Geschäftsführung des Runden Tisches Selbsthilfeorganisationen vertreten wird.

Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen

Auch Selbsthilfegruppen in Bayern können nach § 20h SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden gefördert werden. Seit 2009 gibt es dafür bayernweit gemeinsame Förderkriterien und einheitliche Antragsunterlagen. Die Anträge werden bei den dreizehn Geschäftsstellen der Regionalen Runden Tische eingereicht und hier für die Vergabesitzung vorbereitet. In den jeweils einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzungen stimmen die Krankenkassenvertreterungen über jeden Antrag ab und entscheiden über die Höhe der Fördersumme. Informationen und Beratung erhalten die Selbsthilfegruppen bei dem Regionalen Runden Tisch in ihrer Region, jeweils angesiedelt bei einer Selbsthilfekontaktstelle.

Selbsthilfevertretung nach § 20h SGB V

Die Beteiligung der Selbsthilfe am Verfahren der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist seit 2008 auf allen drei Ebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) gesetzlich festgeschrieben.

Selbsthilfevertretung auf der örtlichen Ebene (Selbsthilfegruppen)

Auf der örtlichen Ebene, die in Bayern durch dreizehn an Selbsthilfekontaktstellen angebundene „Geschäftsstellen Regionale Runde Tische“ betreut wird, haben Selbsthilfevertreter*innen eine beratende Funktion bei der jährlichen Sitzung zur Vergabe der Fördermittel. Nach dem Leitfaden des GKV Spitzenverbandes sind folgende maßgebliche Selbsthilfesäulen benannt, die am Verfahren zu beteiligen sind: die LAGS, Der Paritätische Landesverband Bayern e.V., die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS) und die Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. (SEKO) als Ansprechpartner für alle nicht verbandlich organisierten Selbsthilfegruppen. Diese 4 maßgeblichen Säulen benennen jeweils eine*n Selbsthilfevertreter*in (plus Stellvertreter*in) für jeden Regionalen Runden Tisch für die Dauer von vier Jahren.

Selbsthilfevertretung auf Landesebene

Die Interessen der antragstellenden Landesorganisationen der Gesundheitsbezogenen Selbsthilfe werden in der jährlichen Vergabesitzung von der LAGS, dem Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e. V. und der Koordinierungsstelle der Bayerischen Suchthilfe – KBS, vertreten. Die Selbsthilfevertreter*innen stehen zudem ganzjährig im Austausch mit der Geschäftsstelle Runder Tisch Selbsthilfe Bayern und der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern inklusive der jeweiligen Federführung des aktuellen Vergabejahres.

Die LAGS wird gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.

Ansprechpersonen

Stephanie Striebel

Förderung von Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene

Kai Freese-Wagner

Förderung von Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene

Downloads

Allgemein:

Merkblatt für Selbsthilfeorganisationen auf LandesebenePDF, barrierefrei herunterladen (300 KB) Leitfaden zur SelbsthilfeförderungPDF, barrierefrei herunterladen (2 MB) Allgemeine NebenbestimmungenPDF, barrierefrei herunterladen (155 KB) Übersicht zu Änderungen in der aktuellen Fassung des LeitfadensPDF, nicht barrierefrei herunterladen (62 KB)

Antragsformulare:

Antrag auf Pauschalförderung nach § 20h SGB V für 2023PDF, barrierefrei herunterladen (2 MB) Antrag auf Projektförderung nach § 20h SGB V für 2023PDF, barrierefrei herunterladen (2 MB) Haushaltsplan/ Jahresrechnung 2021-2023PDF, barrierefrei herunterladen (2 MB)

Formulare für Verwendungsnachweise:

Verwendungsnachweis Pauschalförderung nach § 20h SGB V für 2022PDF, barrierefrei herunterladen (2 MB) Verwendungsnachweis Pauschalförderung nach § 20h SGB V für 2023PDF, barrierefrei herunterladen (1 MB) Verwendungsnachweis Projektförderung nach § 20h SGB V für 2022PDF, barrierefrei herunterladen (1 MB) Verwendungsnachweis Projektförderung nach § 20h SGB V für 2023PDF, barrierefrei herunterladen (1 MB)

Transparenzliste

Transparenzliste 2022 Selbsthilfeförderung BayernPDF, nicht barrierefrei herunterladen (63 KB)

Pressemitteilungen

Selbsthilfeförderung 2022 auf einem RekordniveauPDF, barrierefrei herunterladen (127 KB)