FBB Bezirk

Freizeit Bildung und Begegnungsmaßnahmen

Die bayerischen Regierungsbezirke bezuschussen inklusive Veranstaltungen, die in ihrem Bezirk veranstaltet werden. Die Förderung kann in drei Bereiche erfolgen:

1. Bildungsveranstaltungen (z.B. Seminare, Tagungen, Kurse)

  • Bei einer eintägigen Maßnahme kann ab 180 Minuten Unterrichtszeit ein Teilnehmertag gerechnet werden.
  • Bei Bildungsmaßnahmen, die über mehr als einen Tag verteilt sind, kann pro volle 360 Minuten Unterrichtszeit ein Teilnehmertag angerechnet werden. Ab vollen 720 Minuten kann bei mehrtägiger Durchführung ein zweiter Teilnehmertag angerechnet werden (usw.).

2. Freizeitmaßnahmen (z.B. Ausflüge, Reisen)

  • Freizeitmaßnahmen müssen grundsätzlich inklusiv konzipiert sein, sind jedoch auch innerhalb einer Peergroup möglich, wenn dadurch Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglicht werden.

3. Begegnungsmaßnahmen

  • Begegnungsmaßnahmen müssen öffentlich ausgeschrieben sein oder sich zumindest auch an externe Personen mit und ohne Behinderung richten.
  • Bei Begegnungsmaßnahmen ist weder die Anzahl noch die Zusammensetzung der Teilnehmenden ohne größeren organisatorischen Aufwand festzustellen.
  • Begegnungsmaßnahmen sind einmalige, nicht regelmäßige Veranstaltungen.
  • Unter Begegnungsmaßnahmen sind in der Regel größere Veranstaltungen zu verstehen und es ist (entsprechend der pauschalen Förderhöhe) von mindestens 46 Personen auszugehen.

Allgemeine Fördergrundsätze im Bereich FBB

  • Inklusiv/ offen für Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen
  • Es sind nur für Teilnehmer*innen mit Behinderung Teilnehmertage zu beantragen. Die Förderung reduziert jedoch den Teilnehmerbeitrag für alle Teilnehmer (mit und ohne Behinderung).
  • Pro Maßnahme: Kosten mindestens in Höhe der Zuwendung! Einnahmen müssen angerechnet werden
  • Die Kosten müssen für die Durchführung der Maßnahme notwendig sein, z.B. Materialkosten, Eintrittsgelder, Fahrtkosten, etc. (keine fortlaufenden Fixkosten)
  • Antragsteller ist Veranstalter der Maßnahme.
  • Keine schulische Maßnahme
  • Keine Maßnahmen im Rahmen des originären Aufgabenbereiches/ keine Doppelfinanzierung
  • Die Richtlinie richtet sich nicht an Menschen mit psychischer Erkrankung; Teilnehmertage können nicht für diesen Personenkreis beantragt werden außer es besteht gleichzeitig eine Behinderung im Sinne der Richtlinie.

Service

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