Arbeit

Das Recht auf Arbeit ist eines der zentralen Menschenrechte. Schon in Art. 23 der Menschenrechtserklärung von 1948 wurde es formuliert: „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit…“ 

Eines der größten Armuts- und Exklusionsrisiken besteht somit auch im fehlenden Zugang zu adäquater Beschäftigung. 

Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) benennt ebenso das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung in Artikel 27. Die Forderung eines Auf- und Ausbaus einer inklusiven Gesellschaft bedeutet in Bezug auf Arbeitswelt barrierefreie Arbeitsumfelder zu eröffnen, die alle Menschen, mit oder ohne Behinderung, alt oder jung usw. selbstbestimmt gemeinsam mitgestalten und nutzen können. 

Der Staat ist somit verpflichtet bestehende Gesetze und Verordnungen so zu ändern oder aufzuheben, dass Diskriminierungen auch im Hinblick auf Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr möglich sind. Er muss aktiv Fördermaßnahmen zur Unterstützung inklusiver Arbeitsangebote ergreifen. 

Als Grundproblem zeigt sich aber schon das nach wie vor exklusiv gestaltete Bildungssystem für Kinder und Jugendliche noch bevor ein inklusives Arbeitsleben für diese beginnen könnte. Es müssten schon die Regelschulen sowie die Fördereinrichtungen in die Lage versetzt werden, wirklich inklusiv arbeiten zu können. Hier mangelt es aber an entsprechenden Ressourcen, die für echte inklusive Zugänge auch dort unabdingbar sind. Im Hinblick auf die behinderungsbedingten Bedarfe und den sonderpädagogischen Förderbedarf halten wir die Erstellung entsprechender individueller, multiprofessioneller Förderpläne in einer inklusiven Schule für grundlegend erforderlich. Beginnt heute die Bildungsbiographie eines Kindes bereits in einer Fördereinrichtung, so ist dessen spätere Exklusion vom ersten Arbeitsmarkt bereits sehr wahrscheinlich. 

Sehr träge, zu oft auch realitätsferne oder verhindernde Verwaltungsvorgänge z.B. bei der Bewilligung von Arbeitsassistenz, dringend nötigen Hilfsmitteln oder im Hinblick auf speziell entwickelte Förderprojekte, wie z.B. das Budget für Arbeit, entziehen außerdem Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, die manchmal auch schon eine Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden hätten, die Möglichkeit den Arbeitsplatz anzunehmen.  

Nachteilsausgleiche werden in der Regel über Eingliederungshilfe finanziert, aber die Gewährung dieser wiederum ist abhängig von Einkommen und Vermögen des Menschen mit Behinderung. Ein Mensch mit Behinderung, der Leistungen der Eingliederungshilfe benötigt und arbeitet, hat somit in der Regel Nachteile. 

Forderungen, die Inklusion auch in der Arbeitswelt fördern 

Alle Menschen müssen, ungeachtet chronischer Krankheit oder Behinderung, sozialer Lebensumstände, Migration, Alter, Geschlecht usw. die gleichen Chancen erhalten um durch Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Eine zentrale Voraussetzung hierfür ist die Förderung eines echt inklusiven Schulsystems! 

Die öffentliche Hand muss durch Förderinstrumente dafür Sorge tragen, dass auch diese Personenkreise durch entsprechende ausreichende und rechtzeitige technische Hilfen oder durch ebenso ausreichende und rechtzeitige Ausbildungs- und Arbeitsassistenz in Arbeitsverhältnissen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wirken können. 

Auch die Unternehmen haben die soziale Verpflichtung, Rahmenbedingungen für inklusive Arbeitsverhältnisse zu fördern. Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 

Für Menschen, die am allgemeinen Arbeitsmarkt (noch) keine Möglichkeiten finden, müssen Formen der Beschäftigung geschaffen werden, die die gleichen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen wie am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die bestehenden Werkstätten und Förderstätten für chronisch kranke und behinderte Menschen müssen weiterentwickelt und neue Arbeitsmodelle erprobt werden um den Anforderungen einer inklusiven Arbeitswelt zu entsprechen. 

Für die Schaffung von Selbsthilfefirmen (-abteilungen), auch innerhalb von Betrieben, müssen ausreichend finanzielle Anreize geschaffen werden. Die Arbeitsverhältnisse sollen denen am allgemeinen Arbeitsmarkt gleichkommen. 

Für Assistenzleistungen (persönliche Arbeitsassistenz) muss ein einkommensunabhängiges, nicht gedeckeltes, bedarfsorientiertes und selbst zu verwaltendes Budget zur Verfügung gestellt werden. 

Veröffentlichung der LAGS

  • Zur Integration von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung ins Arbeitsleben 2006

Veröffentlichungen der BAGS

Veröffentlichungen von Kooperationspartnern und anderen

Gremien, in denen die LAGS vertreten ist 

  • Runder Tisch „Budget für Arbeit“ des Bayerischen Sozialministeriums 
  • Beratender Ausschusses des Inklusionsamtes Bayern 
    Widerspruchsausschusses bei der Regionaldirektion Bayern gem. § 120 SGB IX