Bedarfsermittlung in Bayern

Wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Bezirk gestellt
wird, muss eine Bedarfsermittlung erfolgen. Mit dem Bedarfs- ermittlungsinstrument Bayern wird der Unterstützungsbedarf für Menschen mit Behinderung ermittelt. Damit soll ihre Teilhabe ermöglicht werden. Der Mensch mit Behinderung steht im Mittelpunkt. Er ist in alle Schritte im Verfahren einzubeziehen, um eine bessere Teilhabe und Selbstbestimmung zu erreichen. Das ist im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel des Verfahrens ist es passgenaue Leistungen für die leistungsberechtigte Person zusammenzustellen. 

Die Bedarfsermittlung mittels BIBay ist nach wie vor Teil des Gesamtplanverfahrens. Das heißt: am Ablauf des bisher bekannten Gesamtplanverfahrens ändert sich grundsätzlich erstmal nichts. Das BIBay ist ein Teil der Eingliederungshilfe. Künftig wird das BIBay aber den bisherigen Arzt- und Sozialbericht ablösen. 

Wie die Bedarfsermittlung ablaufen kann  

  • Beratung vor dem Antrag: Sie können sich bei dem zuständigen Bezirk, EUTBs oder OBAs informieren, ob ein Antrag für Sie in Frage kommen kann.  
  • Antrag stellen: Sie stellen einen formlosen Antrag auf Eingliederungshilfe bei dem zuständigen Bezirk. Das kann zum Beispiel eine formlose E-Mail oder ein Brief sein.     
  • Der Bezirk meldet sich bei der antragsstellenden Person. 
  • Medizinische Stellungnahme: Sie wählen einen Arzt oder eine Ärztin aus, die Sie untersucht und/oder mit Ihnen spricht. Danach erstellt der Arzt oder die Ärztin eine medizinische Stellungnahme. Diese wird mit Ihrem Einverständnis an den Bezirk weitergeleitet.    
  • Vorbereitung auf das Gespräch zur Bedarfsermittlung: Sie überlegen, welche Hilfen oder Unterstützung Sie brauchen. Dazu können Sie auch Hilfe bekommen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie sich vorbereiten können.   
  • Bedarfsermittlungsgespräch: Sie sprechen mit einer Fachkraft vom Bezirk. Es werden Ihre Lebenssituation, Ihre Ziele und Bedarfe besprochen. Die Fachkraft füllt die Bögen des BIBay aus. Wir erklären auf dieser Seite auch, wer alles bei dem Gespräch dabei sein kann. 
  • Gesamtplankonferenz: Falls es noch Fragen gibt oder man sich nicht einig ist, kann eine Konferenz mit allen Beteiligten stattfinden.    
  • Bescheid vom Bezirk: Der Bezirk teilt mit, welche Hilfen Sie erhalten können. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung ist nicht zwangsläufig die Leistung, die Sie erhalten können. Es ist auch abhängig davon, ob die Leistung am Wohnort auch angeboten wird.     
  • Möglichkeit zum Widerspruch: Sie können widersprechen, wenn Sie mit dem Bescheid nicht zufrieden sind.    
  • Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs: Sie bekommen Leistungen.     
  • Überprüfung nach einer bestimmten Zeit: Es wird überprüft, ob die Ziele erreicht wurden und ob andere Hilfen gebraucht werden.    

Das persönliche Gespräch zur Bedarfsermittlung   

Das Bedarfsermittlungsgespräch findet mit einer Fachkraft des Leistungsträgers, also des Bezirks, in dem Sie wohnen, statt. In dem Gespräch finden Sie gemeinsam heraus, welche Unterstützung Sie im Alltag, im Beruf oder in der Freizeit benötigen, um Ihre Ziele zu erreichen.    

Um beim Bedarfsermittlungsgespräch eine angenehme Situation herzustellen, empfiehlt sich:    

  • Eine Person des Vertrauens zum Gespräch mitzunehmen: Dies kann zum Beispiel ein Familienmitglied, eine Freundin, ein Freund, eine Kollegin, ein Kollege, eine Bezugsmitarbeiterin oder ein Bezugsmitarbeiter sein. Zusätzlich kann eine gesetzliche Vertretung teilnehmen. Sie bestimmen, wer bei dem Gespräch dabei ist.   
  • Unterstützung bei der Kommunikation: Für die Kommunikation im Bedarfsermittlungsgespräch kann die passende Unterstützung angefordert werden. Zum Beispiel Gebärdensprachdolmetschung, persönliche Assistenz oder Methoden der unterstützten Kommunikation (UK).    
  • Sie können den Ort für das Gespräch selbst wählen zum Beispiel die Wohnung, den Arbeitsplatz, die Wohngruppe oder das Büro des Bezirks.   

Die Ergebnisse des Bedarfsermittlungsgesprächs hält die Fachkraft im BIBay-Bogen fest. Sie fließen in den Gesamtplan ein, in dem Ihr Unterstützungsbedarf mit den Leistungsträgern und den Leistungserbringern abgestimmt wird.   

Weitere Infos und Dokumente finden Sie auf der Seite des Bayerischen Bezirketags zum BIBay: Informationen und Formulare zum BIBay.   

Vorbereitung auf das Gespräch  

Zur Vorbereitung auf das Gespräch können Sie mit Menschen, die Sie gut kennen und mögen, sprechen. Es gibt einen „Fragebogen zur Vorbereitung auf das Gespräch“ auf der Seite des Bayerischen Bezirketags, den Sie vor dem Gespräch für sich ausfüllen können. Es gibt das Dokument auch in Leichter Sprache auf   Auch Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und der Offenen Behindertenarbeit (OBA) können Sie unterstützen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite der Teilhabeberatung und in der Übersicht über die Offene Behindertenarbeit.  

Machen Sie sich – alleine oder gemeinsam – Gedanken über Ihre eigenen Ziele und Wünsche für Ihre Zukunft. Eventuell macht es Sinn, sich die Antworten auch aufzuschreiben, damit Sie im Gespräch nichts vergessen. Mögliche Fragen in dem Bedarfsermittlungsgespräch können sein:  

  • Wie und wo will ich wohnen?    
  • Was und wo will ich arbeiten oder lernen?    
  • Was will ich in meiner freien Zeit machen?    
  • Wie will ich meine sozialen Beziehungen und mein soziales Umfeld gestalten?    
  • Was ist mir in meinem Leben sonst noch wichtig?    
  • Was kann ich selbst und wo brauche ich Hilfe?    
  • Was sind meine Ziele?   

Unser neues Kartenspiel PlanZ – Plane deine Zukunft könnte bei diesen und vielen anderen Fragen zusätzlich helfen. Durch das Kartenspiel kann man sich mit den Fragen des Bedarfsermittlungsgesprächs beschäftigen. Sich im Vorfeld mit den Fragen auseinanderzusetzen kann helfen, besser vorbereitet in das Gespräch zu gehen und besser formulieren zu können, was man noch braucht. Das Spiel kann man in der Gruppe oder für sich alleine spielen. Es kann hier kostenlos heruntergeladen werden. Bitte im A4-Format, doppelseitig ausdrucken.  

PlanZ – Plane deine Zukunft (doppelseitig ausdruckbar) PDF, nicht barrierefrei, herunterladen (2 MB)  PDF, nicht barrierefrei herunterladen (2 MB)
Hintergründe über die Entstehung des BIBay

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen voll und gleichberechtigt am Leben teilnehmen können. Die notwendige Hilfe soll umfassend und auf die Person abgestimmt ermittelt werden. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Länder ein Bedarfsermittlungsinstrument entwickeln. Dieses Instrument soll sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Menschen erfasst werden.   

Entwicklung des BIBay 

Das BIBay wurde von der Arbeitsgruppe AG 99 entwickelt. Diese Gruppe besteht aus Vertretungen der Selbsthilfe, den Bayerischen Bezirken (=Trägern der Eingliederungshilfe), den Leistungserbringern und den Regierungen. Den Vorsitz hat der Bayerische Bezirketag. Die Selbsthilfe hat ein Vetorecht bei Beschlussentscheidungen.