Bedarfsermittlung in Bayern
Mit dem Bedarfsermittlungsinstrument Bayern wird der Unterstützungsbedarf für Menschen mit Behinderung ermittelt, damit ihre Teilhabe ermöglicht wird. Das BIBay ist Teil des Gesamtplanverfahrens.
- Antrag stellen: Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Bezirk. Das kann zum Beispiel eine formlose E-Mail oder ein Brief sein.
- Medizinische Stellungnahme: Sie wählen einen Arzt oder eine Ärztin aus, die Sie untersucht und/oder mit Ihnen spricht. Danach erstellt der Arzt oder die Ärztin eine medizinische Stellungnahme.
- Vorbereitung auf das Gespräch zur Bedarfsermittlung: Sie überlegen, welche Hilfen oder Unterstützung Sie brauchen. Dazu können Sie auch Hilfe bekommen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie sich vorbereiten können.
- Bedarfsermittlungsgespräch: Sie sprechen mit einer Fachkraft vom Bezirk. Es werden Ihre Lebenssituation, Ihre Ziele und Bedarfe besprochen. Die Fachkraft füllt die Bögen des BIBays aus. Wir erklären auf dieser Seite auch, wer alles bei dem Gespräch dabei sein kann.
- Gesamtplankonferenz: Falls es noch Fragen gibt oder man sich nicht einig ist kann eine Konferenz mit allen Beteiligten stattfinden.
- Bescheid vom Bezirk: Der Bezirk teilt mit, welche Hilfen Sie erhalten können.
- Möglichkeit zum Widerspruch: Sie können widersprechen, wenn Sie mit dem Bescheid nicht zufrieden sind.
- Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs: Sie bekommen Leistungen.
- Überprüfung nach einer bestimmten Zeit: Es wird überprüft, ob die Ziele erreicht wurden und ob andere Hilfen gebraucht werden.
Das persönliche Gespräch zur Bedarfsermittlung
Das Bedarfsermittlungsgespräch findet mit einer Fachkraft des Leistungsträgers, also des Bezirks, in dem Sie wohnen, statt. In dem Gespräch finden Sie gemeinsam heraus, welche Unterstützung Sie im Alltag, im Beruf oder in der Freizeit benötigen, um Ihre Ziele zu erreichen.
Vorbereitung auf das Gespräch
Zur Vorbereitung auf das Gespräch können Sie mit Menschen, die Sie gut kennen und mögen, sprechen. Auch Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und der Offenen Behindertenarbeit (OBA) können Sie unterstützen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite der Teilhabeberatung und in der Übersicht über die Offene Behindertenarbeit.
Machen Sie sich – alleine oder gemeinsam – Gedanken über Ihre eigenen Ziele und Wünsche für Ihre Zukunft:
- Wie und wo will ich wohnen?
- Was und wo will ich arbeiten oder lernen?
- Was will ich in meiner freien Zeit machen?
- Wie will ich meine sozialen Beziehungen und mein soziales Umfeld gestalten?
- Was ist mir in meinem Leben sonst noch wichtig?
- Was kann ich selbst und wo brauche ich Hilfe?
- Was sind meine Ziele?
Das neue Kartenspiel PlanZ – Plane deine Zukunft könnte bei diesen und vielen anderen Fragen helfen. Das Spiel kann man in der Gruppe oder für sich alleine spielen. Es kann hier heruntergeladen werden. Bitte im A4-Format, einseitig ausdrucken
PlanZ – Plane deine Zukunft (doppelseitig ausdruckbar)PDF, nicht barrierefrei herunterladen (2 MB)Um beim Bedarfsermittlungsgespräch eine angenehme Situation herzustellen, empfiehlt sich:
- Eine Person des Vertrauens zum Gespräch mitzunehmen: Dies kann zum Beispiel ein Familienmitglied, eine Freundin, ein Freund, eine Kollegin, ein Kollege, eine Bezugsmitarbeiterin oder ein Bezugsmitarbeiter sein. Zusätzlich kann eine gesetzliche Vertretung teilnehmen. Sie bestimmen, wer bei dem Gespräch dabei ist.
- Unterstützung bei der Kommunikation: Für die Kommunikation im Bedarfsermittlungsgespräch kann die passende Unterstützung angefordert werden. Zum Beispiel Gebärdensprachdolmetschung, persönliche Assistenz oder Methoden der unterstützten Kommunikation (UK).
- Sie können den Ort für das Gespräch selbst wählen zum Beispiel die Wohnung, den Arbeitsplatz, die Wohngruppe oder das Büro des Bezirks.
Die Ergebnisse des Bedarfsermittlungsgesprächs hält die Fachkraft in den BIBay-Bogen fest. Sie fließen in den Gesamtplan ein, in dem Ihr Unterstützungsbedarf mit den Leistungsträgern und den Leistungserbringern abgestimmt wird.
Den Leistungsbescheid erhalten Sie vom Bezirk, in dem Sie leben. Eine Übersicht über die bayerischen Bezirke finden Sie hier.
Hintergründe über die Entstehung des BIBay
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen voll und gleichberechtigt am Leben teilnehmen können. Die notwendige Hilfe soll umfassend und auf die Person abgestimmt ermittelt werden. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Länder ein Bedarfsermittlungsinstrument entwickeln. Dieses Instrument soll sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Menschen erfasst werden.
Entwicklung von BIBay
Das BIBay wurde von der Arbeitsgruppe AG 99 entwickelt. Diese Gruppe besteht aus Vertretungen der Selbsthilfe, den Leistungsträgern (=Trägern der Eingliederungshilfe), den Leistungserbringern und den Regierungen. Den Vorsitz hat der Bayerische Bezirketag. Die Selbsthilfe hat ein Vetorecht bei Entscheidungen.
Ansprechperson
Elisa Berg
Koordinatorin „Barrierefreies Informationsmaterial Bedarfsinstrument Bayern“
- E-Mail: elisa.berg@lags-bayern.de
- Telefon: +49 89 / 45 99 24 – 15