Mehrere Personen verhandeln an einem Tisch

Patientenvertretung

Patientenbeteiligung

Der politische Wille, Bürgerinnen und Bürger – die als Patient*innen vermeintlich wichtigsten Akteure –  an der Gestaltung der Gesundheitsversorgung zu beteiligen, bestand schon länger. Doch erst mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das 2004 in Kraft trat, wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Wahrnehmung der Interessen der Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen durch Patientenvertreter*innen gemäß § 140 f SGB V geschaffen.

Seitdem nehmen Vertreter*innen der für die Wahrnehmung der Interessen der5 Patient*innen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen an wichtigen Gremien auf Bundes- und Landesebene teil. Dies führt zur Stärkung der Patientensouveränität und der Patientenrechte. Allerdings erfolgt die Beteiligung dabei nur mitberatend, stimmberechtigt sind die Patientenvertreter*innen bis heute in den meisten Gremien nicht.

Als maßgebliche Organisationen für die Wahrnehmung der Mitspracherechte nach § 140 f SGB V wurden vom Bundesministerium für Gesundheit folgende Selbsthilfe-, Patienten- und Verbraucherorganisationen benannt: der Deutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (BAGP), der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG).

Über die Schiene des Deutschen Behindertenrats wirken sowohl die LAGS als auch die Netzwerkfrauen an der Patientenbeteiligung in Bayern mit.

Patientennetzwerk Bayern

Die in Bayern beteiligten Akteure haben sich bereits im Jahr 2004 zum Patientennetzwerk Bayern (PNB) zusammengeschlossen. Um die Patientenvertreter*innen (PV) zu unterstützen und ihre Arbeit zu koordinieren wurde von den im PNB organisierten PV und dem Gesundheitsladen München e.V. die Koordinierungsstelle Patientenbeteiligung Bayern gegründet. Sie organisiert den Austausch unter den PV, unterstützt bei Nachbesetzungen und organisiert Fortbildungen. Während die Patientenvertretung auf Bundesebene durch einen Koordinierungsausschuss (KooA)und eine Stabstelle Patientenbeteiligung organisiert ist, gibt es auf Landesebene je nach Bundesland unterschiedliche Konstrukte. Die Koordinierungsstelle PB Bayern ist vom Aufgabenspektrum her eine Mischform aus KooA und Stabstelle.

Gremien

Das wichtigste Gremium auf Bundesebene ist der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland. Er legt die Richtlinien fest, die die Leistungen der medizinischen Versorgung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschreiben.

Im Folgenden werden die wichtigsten Gremien auf Landesebene beschrieben, in denen Mitarbeiter der LAGS bzw. VertreterInnen aus Mitgliedsverbänden der LAGS als Patientenverteter*innen mitwirken: 

Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Aufgaben des Landesausschusses sind die Beratung des Bedarfsplans gemäß Bedarfsplanung nach § 99 SGB V, die Feststellung einer Über- oder Unterversorgung nach § 103 SGB V und der sich hieraus ergebende Beschluss von Zulassungsbeschränkungen für Ärzte. Die kassenärztliche Bedarfsplanung gibt es seit 1977. Sie legt fest, wie viele Kassenärzte je Arztgruppe auf wie viele Einwohner kommen dürfen. Bei der Erstellung des Bedarfsplanes müssen die vom GBA erlassenen Richtlinien befolgt werden, regionale Besonderheiten wie Demografie und Morbidität können Abweichungen rechtfertigen, um die bedarfsgerechte Versorgung zu sichern.

Zulassungs- und Berufungsausschüsse 

Zusammen mit dem Patientennetzwerk Bayern (PNB) organisierte die LAGS auf der Grundlage des SGB V die Besetzung der acht Zulassungs- und zwei Berufungsausschüsse mit Patientenvertretungen. In den Zulassungs- und Berufungsausschüssen wird über Zulassungen als Sonderbedarf oder Ermächtigung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen entschieden. Beim Sonderbedarf handelt es sich einen zusätzlichen lokalen oder qualifikationsbezogenen Versorgungsbedarf, der trotz einer regionalen Überversorgung bestehen kann. Die Ermächtigung ist neben der Zulassung eine weitere Form der Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung und dient insbesondere zur Deckung bestimmter quantitativer bzw. qualitativer Versorgungsbedarfe. Ärzte bzw. nichtärztliche Psychotherapeuten (insbesondere in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation) können ermächtigt werden. 

Erweiterter Landesausschuss 

Besondere Krankheiten oder Verlaufsformen von Krankheiten erfordern eine besondere Versorgung. Für die Diagnostik und Behandlung dieser komplexen Krankheiten gibt es die Möglichkeit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), in der die interdisziplinäre Zusammenarbeit von besonderer Wichtigkeit ist. Eine ASV kann von Krankenhäusern sowie niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten und Medizinischen Versorgungszentren angeboten werden. Deshalb wird hierfür der Landesausschuss um Vertreter der Krankenhäuser erweitert.  

Lenkungsgremium der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in Bayern  

 
Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte und Krankenkassen in Bayern haben gemeinsam eine Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung ins Leben gerufen. Diese soll die Qualität von Behandlungen in einem einheitlichen, gemeinsamen Verfahren dokumentieren und auswerten.  

Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik 

Nach der PID-Verordnung (Präimplantationsdiagnostik-Verordnung) darf ein in Bayern zugelassenes PID-Zentrum Maßnahmen der PID nur durchführen, wenn die Bayerische Ethikkommission eine zustimmende Bewertung abgegeben hat. Die 2015 eingerichtete Ethikkommission besteht aus acht Mitgliedern, die vom Bayerischen Gesundheitsministerium für die Dauer von fünf Jahren bestellt wurden, darunter je eine Vertretung für die Wahrnehmung der Interessen von Patient*innen sowie der Selbsthilfe behinderter Menschen.  

MD Verwaltungsrat 

Das Aufgabenspektrum des MD (ehemals MDK) Bayern erstreckt sich sowohl über den gesamten gutachterlichen Bereich in der medizinischen Versorgung als auch über das weite und ständig an Bedeutung gewinnende Themenfeld Pflege. Die LAGS übernahm im Beirat die Vertretung der erkrankten oder pflegebedürftigen Menschen.  

Durch das MDK-Reformgesetz wurden die Medizinischen Dienste 2021 unabhängiger von den gesetzlichen Krankenkassen. Die LAGS trägt dazu bei, die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie der pflegenden Angehörigen zu gewährleisten, deren Vertreter*innen in diesem Gremium auch stimmberechtigt sind. 

Service

Aktuelles zu Patientenvertretung

Ansprechpersonen

Thomas Asam

Thomas Asam

Referent für Gesundheitspolitik

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