Staatliche Förderung
Die bayerische Staatsregierung fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Selbsthilfegruppen, welche sich mit dem Thema Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit befassen. Ziel ist die Unterstützung der Eigeninitiative der Betroffenen Menschen mit Behinderung bei der Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen.
Die LAGS übernimmt hier auch die Rolle der Spitzenverbände und nimmt die entsprechenden Anträge entgegen und unterstützt gerne bei der Antragstellung. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des ZBFS.