Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales verwaltet die “Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung”.

Grundsätzlich kann die Stiftung Zuwendungen oder Darlehen als Unterstützung an Kriegsopfer und Personen, die wie Kriegsopfer versorgt werden, leisten.

Darüber hinaus verfolgt die Stiftung das Ziel, Menschen mit chronischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung zu unterstützen. Unterstützungsleistungen sind medizinische, berufliche und soziale Förderung und Betreuung.

In diesem Zusammenhang können vor allem auch Projekte aus dem Selbsthilfebereich bezuschusst werden. Die LAG SELBSTHILFE Bayern e.V. (LAGS) als Dachorganisation der einzelnen Selbsthilfeverbände prüft diese Projekte und leitet die Anträge an die Stiftung weiter. Darüber hinaus ist die LAGS im Stiftungsrat vertreten.

Der Antrag wird an die Stiftung gestellt und eingereicht bei:

LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
Thomas Bannasch
Orleansplatz 3
81667 München

Weitere Infos:

  • Beantragen können Selbsthilfegruppen oder Verbände aus den Bereichen Behinderung, chronische Erkrankung und psychische Erkrankung.
  • Es gibt zwei Vergabesitzungen pro Jahr: Frühjahr und Herbst, Antragsschluss ist ca. 4 Wochen vorher – das heißt es kann jederzeit ein Antrag eingereicht werden, der dann jeweils in der nächsten Sitzung verhandelt wird.
  • Es gibt keine Ausschlusskriterien, deshalb ist diese Förderung gut geeignet für
    Projekte, die von anderen Förderern nicht bezuschusst werden, z.B. Freizeitaktivitäten, Busmieten, Feste, besonderer Referent oder Projekte, die erst im Laufe des Jahres geplant wurden. Auch notwendige Geräte können beantragt werden, in diesem Fall ist es gut bis zu drei Angebote beizulegen.