Kinder und Jugendliche

SGB VIII Reform – Erprobung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen 

Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG), das am 10. Juni 2021 in weiten Teilen zur Erprobung auf sieben Jahre in Kraft trat, soll junge Menschen stärken und mehr Teilhabe ermöglichen. Insbesondere sollen auch Minderjährige aus einem belastenden Lebensumfeld, die in Heimen, in sonstigen betreuten Wohnformen oder Pflegefamilien leben, besser unterstützt werden. Die Reform eröffnet einen Weg hin zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und greift damit die seit langem geführte Debatte um die sogenannte inklusive Lösung im SGB VIII (vormals große Lösung) auf.  

U.a. soll es im Rahmen der Gesetzeserprobung prinzipiell möglich werden, dass selbstorganisierte Zusammenschlüsse, wie z.B. die Selbsthilfe in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen eine Stimme bekommen. Vor diesem Hintergrund können Gruppen von jungen Selbstvertreter*innen aus der Selbsthilfe sowie Gruppen von Angehörigen von jungen Menschen mit Behinderung als beratende Mitglieder einem kommunalen Jugendhilfeausschuss angehören. Selbsthilfegruppen können sich also beim örtlichen Jugendamt bekannt machen und ihre Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss anbieten. Aus Sicht der LAGS ist es deshalb besonders wichtig, dass sich Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige an den Diskussions- und Planungsprozessen in der Jugendhilfe aktiv beteiligen. 

Themenschwerpunkt Jugend in der LAGS 

Junge Selbsthilfe 

Bereits 2013 hatte die LAGS u.a. das Lebensalter Jugend im Kontext der Familie bei ihrer Fachtagung „Die Familie im Fokus – Angebote der Selbsthilfe für Angehörige“ explizit in den Blick genommen. 2015 widmete sie diesem Lebensalter eine eigene Fachveranstaltung „Junge Selbsthilfe. Nachwuchsarbeit. Generationswechsel“. Dort wurde vor allem thematisiert, wie sich Selbsthilfeverbände von Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung intern jungen Menschen öffnen können bzw. bereits geöffnet haben. Damit verbunden wurde die Frage gestellt, wohin wir uns als Selbsthilfeverbände in Zukunft entwickeln wollen und entwickeln können. 2022 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe zum Thema eine eigene Internetseite mit Arbeitshilfen usw. eingerichtet. 

Jugend und Inklusion in der Freizeit  

Außerdem müssen mit Blick auf das Ziel einer Gesellschaft, an der alle Menschen teilhaben können, Begegnungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung sowohl ausgebaut wie auch zunehmend nachgefragt werden. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit müssen für alle Kinder und Jugendlichen attraktiv und zugänglich werden. Aus diesem Grund trat die LAGS bereits vor einigen Jahren dem „bayernweiten Netzwerk für inklusive Jugendarbeit“ des Bayerischen Jugendringes (BJR) bei. Ziel ist jungen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung eine gleichberechtigte Teilhabe und Partizipation auf Augenhöhe zu ermöglichen. Es geht darum Barrieren abzubauen, Begegnungen und Kontakte zu fördern, Jugendleiter*innen und Fachkräfte zu schulen und gleiche Zugänge zu den Ressourcen der Jugendarbeit zu schaffen.  

Im Juli 2017 startete die LAGS in ihrer Geschäftsstelle eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Jugend und Inklusion“. Eröffnet wurde die Reihe mit einer Einladung des Deutschen Jugendinstituts (DJI), das seine damals aktuell durchgeführte „Methodenstudie Inklusion“ vorstellte. Es folgten Veranstaltungen mit dem bayerischen Jugendring, dem Deutschen Jugendherbergswerk, Landesverband Bayern und der Jugend des Deutschen Alpenvereins, Landesverband Bayern.  

Die Veranstaltungsreihe hatte zum Zweck miteinander ins Gespräch zu kommen und die Vernetzung und Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Jugendverbänden voranzutreiben. 

Arbeitsgruppe, in der die LAGS als Gast vertreten ist 

  • Arbeitsgruppe „Herausforderungen im Zusammenhang mit einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“ des bayerischen Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) 

Inklusion in den Schulen

Gesetze müssen ausgehend vom Kind und seinem Anspruch aus einer Menschenrechtskonvention gedacht werden. Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) besagt, dass alle Schulen die Aufgabe haben, inklusiv zu unterrichten. So haben auch alle Regelschulen den Auftrag, inklusive Bildung in ihrem Schulprofil zu verankern. Allerdings kann man erst von inklusiver Bildung sprechen, wenn jedes Kind die wohnortnahe Schule besuchen kann und dort die „angemessenen Vorkehrungen“ vorfindet, die es braucht. Bereits 2005 richtete die LAGS einen internen Arbeitskreis zum Thema ein, damals noch unter dem Namen „Schulische Integration“ und positionierte sich. 

Gremienarbeit

  • Landesschulbeirat Bayern 

Aktuelles zu Kindern und Jugendlichen

Downloads

Vortrag: Junge Selbsthilfe. Nachwuchsarbeit. Generationswechsel: Zukunftsfragen für die Selbsthilfe (2015)PDF, nicht barrierefrei herunterladen (115 KB) Fachtagung: Junge Selbsthilfe. Nachwuchsarbeit. Generationswechsel (2015)PDF, nicht barrierefrei herunterladen (708 KB) Vortrag: Die Familie im Fokus – Angebote der Selbsthilfe für Angehörige (2013)PDF, nicht barrierefrei herunterladen (434 KB) Fachtagung: Die Familie im Fokus – Angebote der Selbsthilfe für Angehörige (2013)PDF, nicht barrierefrei herunterladen (374 KB)

Positionspapiere und Stellungnahmen

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (2022)PDF, nicht barrierefrei herunterladen (193 KB) Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) zum Entwurf eines neuen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) von 2020PDF, nicht barrierefrei herunterladen (144 KB)

Links und weiterführende Informationen