Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern
Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V.
Seit dem Förderjahr 2026 übernimmt die AOK Bayern die landesweite Abwicklung der kassenarten-übergreifenden Förderung für in Bayern tätige Selbsthilfeorganisationen.
Pauschalförderung
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Bereich Politik und
Verbraucherschutz
Selbsthilfeförderung
Carl-Wery-Str. 28
81739 München
Ansprechpersonen:
Dominik Schirmer
Bereichsleiter Politik und Verbraucherschutz
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Linda Hahn | Antonia Nottensteiner
Referentinnen Verbraucherschutz
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Bettina Stichlmair | Sandra Ragner
Spezialistinnen Selbsthilfe
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
E-Mail: selbsthilfe@by.aok.de
Telefon: 089 / 74 265 129 242
Mitglieder der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern
- AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
- BKK Landesverband Bayern
- KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion München
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
- IKK classic
- vdek-Landesvertretung Bayern
Beratend beteiligte Selbsthilfevertretungen
- LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
Thomas Bannasch
E-Mail: post@LAGS-Bayern.de
Telefon: 089 / 45 99 24 – 14 - PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.
Renate Kretschmer
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
E-Mail: renate.kretschmer@paritaet-bayern.de
Telefon: 089 / 306 11 – 134 - Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)
Freie Wohlfahrtspflege Bayern
N.N.
Lessingstraße 1
80336 München
E-Mail: info@kbs-bayern.de
Telefon: 089 / 200 032 750
Krankenkassenindividuelle Projektförderung in Bayern 2026
Seit 2026 gibt es keine kassenartenübergreifende Projektförderung mehr. Stattdessen entscheiden die einzelnen Krankenkassen bzw. deren Verbände selbst – sowohl inhaltlich als auch strukturell – über ihre eigenen Projektförderungen.
Daher wird empfohlen, vor der Antragstellung direkt Kontakt mit der jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen.
Bitte beachten Sie außerdem: Projektanträge müssen frühzeitig eingereicht werden. Ein Projekt darf erst gestartet werden, wenn eine schriftliche Bewilligung des ausgewählten Fördermittelgebers vorliegt.
Für das Förderjahr 2026 gilt zudem: Die IKK classic, die SVLFG und die KNAPPSCHAFT stellen ihre individuellen Projektfördermittel vollständig der Pauschalförderung auf Landes- und Regionalebene zur Verfügung.
Ansprechpersonen der Krankenkassen für die individuelle Projektförderung (Download):
Übersicht über die Ansprechpersonen der Krankenkassen für die individuelle ProjektförderungPDF, nicht barrierefrei herunterladen (182 KB)