Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern

Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V.  

Federführung für die Pauschalförderung 2025
Dr. Linda Föttinger
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bayern
Referentin Politik und Kommunikation
Arnulfstr. 201 a
80634 München
E-Mail: linda.foettinger@vdek.com
Telefon: 089 / 55 25 51 – 61
Internet: www.vdek.com

Federführung für die Projektförderung 2025
George Lankes
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
– Bereich Leistung –
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
E-Mail: George.Lankes@svlfg.de
Telefon: 0561 / 785-14167  
Internet: www.SVLFG.de
Dienstgebäude: Neumarkter Straße 35, 81673 München

Mitglieder der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern

  • AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
  • BKK Landesverband Bayern
  • KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion München
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • IKK classic
  • vdek-Landesvertretung Bayern

Beratend beteiligte Selbsthilfevertretungen

  • Thomas Bannasch (LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.)
  • Renate Kretschmer (Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.)
  • Bettina Lange (Koordinierungsstelle der Bayerischen Suchthilfe – KBS)

Bitte beachten: Neuausrichtung des Förderverfahrens ab 2026 

Ab dem Förderjahr 2026 wird die gesamtheitliche Abwicklung der kassenartenübergreifenden Förderung landesweit tätiger Selbsthilfeorganisationen in Bayern von der AOK Bayern übernommen. Die AOK Bayern wird damit auch Adressatin Ihrer Anträge für das Förderjahr 2026 sein.  

Für die Selbsthilfeorganisation bleibt im Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung im Wesentlichen alles beim Bewährten: Verfahrensabläufe, Fristen und Förderkriterien bleiben unverändert. Bis zum 31.12.2025 können Selbsthilfeorganisationen Anträge auf Pauschalförderung stellen. 

Aktuell richten Sie Ihre Anfragen weiterhin an die Geschäftsstelle Runder Tisch Selbsthilfeorganisationen, angesiedelt bei der LAGS Bayern.  

Sobald die AOK Bayern offiziell als alleinige Ansprechstelle tätig wird, informieren wir Sie hierzu selbstverständlich gesondert. Spätestens zum 1. Januar 2026 wird die AOK Bayern diese Funktion vollständig übernehmen. Die zuständigen Ansprechpersonen der AOK Bayern im Bereich Selbsthilfeförderung werden ab 2026 sein:  

  • Dominik Schirmer, Bereichsleiter Politik und Verbraucherschutz, verantwortet die strategische Steuerung der Selbsthilfeförderung. 
  • Linda Hahn und Antonia Nottensteiner sind als fachverantwortliche Referentinnen für die strategische Umsetzung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfeförderung auf Landesebene zuständig und vertreten die AOK Bayern in der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern. 
  • Bettina Stichlmair und Sandra Ragner stehen Ihnen künftig als direkte Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Sie übernehmen die gesamtheitliche Abwicklung des Förderverfahrens für Selbsthilfeorganisationen. 

Ansprechpersonen

Stephanie Striebel

Referentin Behindertenpolitik

Kai Freese-Wagner

Kai Freese-Wagner

Referent Mitgliederaustausch und Öffentlichkeitsarbeit

Aktuelles

Transparenzliste 2024 Selbsthilfeförderung BayernPDF, nicht barrierefrei herunterladen (33 KB) Pressemitteilung: Krankenkassen unterstützen Selbsthilfe in Bayern mit über 11,6 Millionen EuroPDF, barrierefrei herunterladen (69 KB)

Allgemeine Unterlagen

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Fassung 2025PDF, barrierefrei herunterladen (657 KB) Merkblatt für Selbsthilfeorganisationen auf LandesebenePDF, barrierefrei herunterladen (139 KB) Allgemeine NebenbestimmungenPDF, barrierefrei herunterladen (89 KB) Übersicht zu Änderungen in der aktuellen Fassung des LeitfadensPDF, barrierefrei herunterladen (189 KB)