Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern

Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V.

Seit dem Förderjahr 2026 übernimmt die AOK Bayern die landesweite Abwicklung der kassenarten-übergreifenden Förderung für in Bayern tätige Selbsthilfeorganisationen.

Pauschalförderung

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Bereich Politik und
Verbraucherschutz
Selbsthilfeförderung
Carl-Wery-Str. 28
81739 München

Ansprechpersonen:
Dominik Schirmer
Bereichsleiter Politik und Verbraucherschutz
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Linda Hahn | Antonia Nottensteiner
Referentinnen Verbraucherschutz
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Bettina Stichlmair | Sandra Ragner
Spezialistinnen Selbsthilfe
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

E-Mail: selbsthilfe@by.aok.de
Telefon: 089 / 74 265 129 242

Mitglieder der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern

  • AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
  • BKK Landesverband Bayern
  • KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion München
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • IKK classic
  • vdek-Landesvertretung Bayern

Beratend beteiligte Selbsthilfevertretungen

  • LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
    Thomas Bannasch
    E-Mail: post@LAGS-Bayern.de
    Telefon: 089 / 45 99 24 – 14
  • PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.
    Renate Kretschmer
    Charles-de-Gaulle-Straße 4
    81737 München
    E-Mail: renate.kretschmer@paritaet-bayern.de
    Telefon: 089 / 306 11 – 134
  • Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)
    Freie Wohlfahrtspflege Bayern
    N.N.
    Lessingstraße 1
    80336 München
    E-Mail: info@kbs-bayern.de
    Telefon: 089 / 200 032 750

Krankenkassenindividuelle Projektförderung in Bayern 2026


Seit 2026 gibt es keine kassenartenübergreifende Projektförderung mehr. Stattdessen entscheiden die einzelnen Krankenkassen bzw. deren Verbände selbst – sowohl inhaltlich als auch strukturell – über ihre eigenen Projektförderungen.
Daher wird empfohlen, vor der Antragstellung direkt Kontakt mit der jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen.

Bitte beachten Sie außerdem: Projektanträge müssen frühzeitig eingereicht werden. Ein Projekt darf erst gestartet werden, wenn eine schriftliche Bewilligung des ausgewählten Fördermittelgebers vorliegt.

Für das Förderjahr 2026 gilt zudem: Die IKK classic, die SVLFG und die KNAPPSCHAFT stellen ihre individuellen Projektfördermittel vollständig der Pauschalförderung auf Landes- und Regionalebene zur Verfügung.

Ansprechpersonen der Krankenkassen für die individuelle Projektförderung (Download):

Übersicht über die Ansprechpersonen der Krankenkassen für die individuelle ProjektförderungPDF, nicht barrierefrei herunterladen (182 KB)