Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern

Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V.  

Federführung für die Pauschalförderung 2025
Dr. Linda Föttinger
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bayern
Referentin Politik und Kommunikation
Arnulfstr. 201 a
80634 München
E-Mail: linda.foettinger@vdek.com
Telefon: 089 / 55 25 51 – 61
Internet: www.vdek.com

Federführung für die Projektförderung 2025
George Lankes
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
– Bereich Leistung –
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
E-Mail: George.Lankes@svlfg.de
Telefon: 0561 / 785-14167  
Internet: www.SVLFG.de
Dienstgebäude: Neumarkter Straße 35, 81673 München

Mitglieder der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern

  • AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
  • BKK Landesverband Bayern
  • KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion München
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • IKK classic
  • vdek-Landesvertretung Bayern

Beratend beteiligte Selbsthilfevertretungen

  • LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
    Thomas Bannasch
    E-Mail: post@LAGS-Bayern.de
    Telefon: 089 / 45 99 24 – 14
  • PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.
    Renate Kretschmer
    Charles-de-Gaulle-Straße 4
    81737 München
    E-Mail: renate.kretschmer@paritaet-bayern.de
    Telefon: 089 / 306 11 – 134
  • Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)
    Freie Wohlfahrtspflege Bayern
    Bettina Lange
    Lessingstraße 1
    80336 München
    E-Mail: info@kbs-bayern.d
    Telefon: 089 / 200 032 750

Bitte beachten: Neuausrichtung des Förderverfahrens ab 2026 

Ab dem Förderjahr 2026 wird die gesamtheitliche Abwicklung der kassenartenübergreifenden Förderung landesweit tätiger Selbsthilfeorganisationen in Bayern von der AOK Bayern übernommen. Die AOK Bayern wird damit auch Adressatin Ihrer Anträge für das Förderjahr 2026 sein.  

Für die Selbsthilfeorganisation bleibt im Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung im Wesentlichen alles beim Bewährten: Verfahrensabläufe, Fristen und Förderkriterien bleiben unverändert. Bis zum 31.12.2025 können Selbsthilfeorganisationen Anträge auf Pauschalförderung stellen. 

Aktuell richten Sie Ihre Anfragen weiterhin an die Geschäftsstelle Runder Tisch Selbsthilfeorganisationen, angesiedelt bei der LAGS Bayern.  

Spätestens zum 1. Januar 2026 wird die AOK Bayern diese Funktion vollständig übernehmen. Die zuständigen Ansprechpersonen der AOK Bayern im Bereich Selbsthilfeförderung werden ab 2026 sein:  

  • Dominik Schirmer, Bereichsleiter Politik und Verbraucherschutz, verantwortet die strategische Steuerung der Selbsthilfeförderung. 
  • Linda Hahn und Antonia Nottensteiner sind als fachverantwortliche Referentinnen für die strategische Umsetzung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfeförderung auf Landesebene zuständig und vertreten die AOK Bayern in der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern. 
  • Bettina Stichlmair und Sandra Ragner stehen Ihnen künftig als direkte Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Sie übernehmen die gesamtheitliche Abwicklung des Förderverfahrens für Selbsthilfeorganisationen. 

Krankenkassenindividuelle Projektförderung in Bayern 2026


Ab 2026 wird es keine kassenartenübergreifende Projektförderung mehr geben. Stattdessen entscheiden die einzelnen Krankenkassen bzw. deren Verbände künftig selbst – sowohl inhaltlich als auch strukturell – über ihre eigenen Projektförderungen.
Daher wird empfohlen, vor der Antragstellung direkt Kontakt mit der jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen.

Bitte beachten Sie außerdem:
Projektanträge müssen frühzeitig eingereicht werden. Ein Projekt darf erst gestartet werden, wenn eine schriftliche Bewilligung des ausgewählten Fördermittelgebers vorliegt.

Für das Förderjahr 2026 gilt zudem:
Die IKK classic, die SVLFG und die KNAPPSCHAFT stellen ihre individuellen Projektfördermittel vollständig der Pauschalförderung auf Landes- und Regionalebene zur Verfügung.

Ansprechpersonen der Krankenkassen für die individuelle Projektförderung (Download):

Übersicht über die Ansprechpersonen der Krankenkassen für die individuelle ProjektförderungPDF, nicht barrierefrei herunterladen (182 KB)