Bayerischer Cochlea-Implantat-Verband e. V. (BayCIV)

Homepage: 

https://www.bayciv.de
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Mitglieder des BayCIV sind CI-Träger (Erwachsene und Kinder), ihre Angehörigen sowie Pädagogen, Ärzte und Interessierte, die die Ziele und die Arbeit des Verbandes unterstützen wollen. Der BayCIV ist der bayerische Regionalverband der Deutschen Cochlear Implant Gesellschaft e.V.

Ziele des BayCIV

  • Förderung von Menschen mit Hörbehinderung, die mit einem Cochlea-Implantat (CI) oder ähnlichen Hilfsmittel versorgt worden sind oder versorgt werden wollen.
  • Interessenvertretung der CI-Träger
  • Information und Beratung: z. B. über Möglichkeiten und Grenzen einer CI-Versorgung.
  • Beratung der Betroffenen und Angehörigen vor und nach der Operation.
  • Hilfestellung bei Kontakten zu Behörden und Institutionen.
  • Die meisten der 26 in ganz Bayern verteilten CI-Selbsthilfegruppen treffen sich monatlich an festen Terminen.
  • Vermittlung von Kontakten mit CI-Trägern
  • Fortbildungs- und Freizeitangebote
  • Politische Einflussnahme
  • Jugendarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Der Verband informiert seine Mitglieder regelmäßig durch die Zeitschrift Schnecke und auf der Homepage.

Vernetzung

Der BayCIV ist Gründungsmitglied des „Netzwerk Hörbehinderung Bayern“ (NHB). Dieser Zusammenschluss von Selbsthilfeverbänden und Institutionen kann die Interessen aller hörgeschädigten Menschen in Politik und Gesellschaft nachhaltig vertreten.

Was ist ein Cochlea-Implantat (CI)?

Ein CI ist eine Hörprothese bestehend aus zwei Komponenten: Dem Implantat, das hinter dem Ohr unter die Haut implantiert wird, und dem Sprachprozessor (SP) mit der Sendespule, der wie ein Hörgerät hinter dem Ohr getragen wird. Das CI ermöglicht gehörlos geborenen Kindern, ertaubten und hochgradig hörgeschädigten Menschen wieder zu hören, bzw. hören zu lernen. Ein intensives Sprachtraining ist – bei Erwachsenen und Kindern – ein unverzichtbarer Bestandteil der CI-Versorgung.

Für wen ist das CI geeignet?

Cochlea-Implantate eignen sich für gehörlos geborene Kinder, nach dem Spracherwerb ertaubte Kinder und Erwachsene sowie hochgradig Schwerhörige. Auch einseitig ertaubte Menschen können mit einem CI versorgt werden. Gehörlos geborene Kinder sollten möglichst frühzeitig ein CI bekommen, um die kurze Zeitspanne der Entwicklung des Hör-Sprachzentrums im Gehirn effektiv nutzen zu können.

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