Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.

Homepage: 

http://www.arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.de/
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Jedes Jahr werden in der Bundesrepublik ca. 40.000 behinderte Kinder geboren; bei einer nicht geringen Anzahl von ihnen ist die Schädigung auf einen Behandlungsfehler vor, während oder nach der Geburt zurückzuführen. Auch Frauen werden in einer nicht zu unterschätzenden Zahl dauerhaft während der Schwangerschaft oder Geburt geschädigt. Die Gründe liegen im wesentlichen darin, dass – viele Geburten immer noch willkürlich eingeleitet werden (programmierte Geburt), – es aus Kosten- und anderen Gründen zu wenig qualifiziertes Personal gibt, – der Einsatz von Medikamenten oft unverantwortlich hoch ist und – Risikokinder nicht immer sofort in fachärztliche Verantwortung übergeben werden.

Vor diesem Hintergrund entstand 1982 als Zusammenschluß betroffener Eltern der Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V. (AKG). In dieser Selbsthilfevereinigung haben sich bundesweit Eltern bzw. Frauen zusammengefunden, die die Behinderung ihres Kindes nicht, wie von vielen Medizinern der Einfachheit halber empfohlen, als schicksalhaft ansehen, sondern deren Ursachen nachgehen und sich für das Recht des Kindes auf eine menschenwürdige Existenz aktiv einsetzen.

Darüber hinaus gehören inzwischen auch viele Fachleute wie Ärzte, Hebammen und Therapeuten zum Förderkreis des AKG und unterstützen ihn bei seiner Aufklärungsarbeit zur Verbesserung der Situation in der Geburtshilfe.

Die Ziele des Vereins sind

  • Die Unterstützung der Betroffenen bei der Klärung der Ursachen und den doch recht komplizierten Kunstfehlerauseinandersetzungen.
  • Die Hilfestellung und Beratung bei der Bewältigung des Alltags mit einem meist schwerbehinderten Kind.
  • Aufklärung künftiger Eltern über Probleme und Gefahren in der Geburtshilfe, damit sie Risiken erkennen können und dem „Krankenhaus-Apparat“ nicht hilflos ausgeliefert sind.
  • Aufklärung der Öffentlichkeit und der politischen Entscheidungsträger über Missstände in der Geburtshilfe mit dem Ziel, die Zahl der bei der Geburt geschädigten Kinder und Frauen soweit wie möglich zu senken.

Wer kann sich an den AKG wenden?

Alle Eltern, die nicht wissen, woher die Behinderung ihres Kindes kommt und darüber Aufschluss erhalten möchten, insbesondere wenn es während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder in den ersten Lebenstagen zu Komplikationen gekommen ist. Ebenso alle Frauen, bei denen während der Schwangerschaft oder der Geburt Schwierigkeiten aufgetreten sind.

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