Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) in Deutschland für Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
BTHG | 24.04.2023
Die EUTB® wird auf Grundlage von § 32 SGB IX vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Der Auftrag der EUTB® ist gemäß §32 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) „die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen“. Das Beratungsangebot ergänzt zu den bereits existierenden Beratungsangeboten der Leistungsträger und Leistungserbringer – ganz unabhängig von Interessen Dritter.
Bundesweit gibt es rund 500 EUTB®-Angebote, die zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe kostenlos beraten und informieren. Mit der Beratung soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen gestärkt werden (Empowerment), insbesondere durch die besondere Berücksichtigung der Beratungsmethode des Peer Counseling, der Beratung von Betroffenen für Betroffene. Ebenfalls ist die Beratung offen für Angehörige und ihnen nahestehende Menschen.
Dabei sind die Berater*innen in den EUTB®-Angeboten ausschließlich den ratsuchenden Personen verpflichtet und beraten „auf Augenhöhe“. Die EUTB® steht unter dem Leitprinzip „Eine für alle“. Ratsuchende werden in jedem EUTB®-Angebot, unabhängig von Wohnort oder Art der Teilhabebeeinträchtigung, beraten. In jedem Beratungsangebot kann das individuelle Anliegen erfasst und gemeinsam behandelt werden.
Im Beratungsatlas können Ratsuchende das für sie passende Angebot finden, zum Beispiel nach ihren örtlichen Präferenzen und auch nach besonderen Erfahrungen mit spezifischen Teilhabebeeinträchtigungen.
Die Fachstelle verschickt auch einen Newsletter, für den Sie sich hier anmelden können.
Unter folgendem Link finden Sie den „EUTB-Beratungsatlas“: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
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