Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
| 21.05.2026
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit:
In der Problem- und Zielbeschreibung des Referentenentwurfes für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) heißt es. „die konsequente und an den Bedürfnissen der Nutzer ausgerichtete Digitalisierung unseres Gesundheitswesens und der Pflege ist entscheidend, um eine moderne, effiziente und zukunftsfähige Versorgung in Deutschland sicherzustellen.“
So sehr dieser Aussage zuzustimmten ist, so sehr muss man daran zweifeln, dass die in der Folge skizzierten Pläne diesem Ziel gerecht werden können.
Um sicherzustellen, dass digitale Prozesse künftig in erster Linie im Sinne einer patientenorientierten Versorgung erfolgen, bedürfte es zunächst einer durchgehenden, strukturellen Patientenbeteiligung bei deren Ausarbeitung. Die Forcierung neuer digitaler Lösungen sollte strukturelle und versorgungsrelevante Probleme insbesondere für Zielgruppen wie behinderten, chronisch kranken oder auch hoch betagten Patientinnen lösen und ihnen keine neuen Hürden hinsichtlich mangelnder Barrierefreiheit zumuten. Die im Referentenentwurf genannten digitalen Anwendungen lassen zudem eine durchgehende Abstimmung zwischen den Sektorengrenzen im Sinne eines patientenzentierten Versorgungsprozesses nicht erkennen. So sehr das Bemühen, nach langen, in dieser Hinsicht verschlafen Jahren der (Nicht-) Digitalisierung, endlich nennbare Fortschritte zu erzielen, anzuerkennen ist: Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Der Umgang mit Gesundheitsdaten ist zudem ein Bereich, der besonderen Ansprüche gerecht werden muss. Die Stellungnahme der BAG Selbsthilfe bringt es auf den Punkt: „Eine patientenzentrierte Digitalisierung setzt voraus, dass die steuernden Akteure wissen, was sie warum wohin steuern.“
Die Stellungnahme des BAG Selbsthilfe:
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