Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung

Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG)

Die Zahl pflegebedürftiger Menschen ist in Deutschland in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Sie liegt derzeit bei über 6 Millionen. Die Pflegeprävalenz ist deutlich höher als demografisch bedingt erwartet wurde, auch im europäischen Vergleich ist sie außergewöhnlich hoch. Diese Entwicklung hat Folgen: der Bedarf an professioneller Versorgung pflegebedürftiger Menschen kann teilweise nur noch unzureichend gedeckt werden-Zudem steht die soziale Pflegeversicherung (SPV) unter erheblichem finanziellem Druck. Die Eigenanteile für Betroffene im Pflegeheim steigen stetig weiter an. Das Leistungsrecht gilt vielfach als zu komplex. Beratungsansprüche sind zum Teil unbekannt, teilweise wird die Beratung auf die bloße Informationsweitergabe reduziert. Komplexeren Pflegesituationen und der häufigen Überforderung Angehöriger in der häuslichen Pflege wird dies oft nicht gerecht. Im Versorgungssystem fehlen insbesondere Angebote für akut auftretende Hilfebedarfe. Sowohl Pflegende Angehörige als auch Pflegedienste und -einrichtungen leiden unter zu viel Bürokratie. Der Vermeidung von (steigender) Pflegebedürftigkeit wird im aktuellen System nicht ausreichend Bedeutung beigemessen

Mit dem PNGO wird das Ziel verfolgt, „die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflege-versicherung zu stabilisieren und eine bürgernahe und menschenwürdige Versorgung pflegebedürftigen Menschen in der Stadt und auf dem Land mit effizienten und nachhaltigen Versorgungsstrukturen personell und strukturell sicherzustellen.“

Die geplante Verpflichtung von Pflegeeinrichtungen zu einem stärker präventiv ausgerichteten Handeln ist hierbei sicher richtig. Auch die Pflegeberatung soll stärker präventions- und rehabilitationsorientiert ausgestaltet werden. Hilfreich ist hierbei sicher ein geplanter Anspruch auf fachliche Begleitung und Unterstützung in der häuslichen Pflege. Mit einem neuen „Pflegecockpit“ sollen Pflegekassen künftig alle Informationen und Instrumente für Pflegebedürftige und An- bzw.- Zugehörige an einem digitalen Ort zur Verfügung stellen. Technik und Digitalisierungspotentiale sollen für Innovation sorgen und Entlastung schaffen. Hierbei dürfen allerdings barrierefreie Zugänge nicht vernachlässigt werden! Die Rolle der kommunalen Ebene im Bereich der Pflege soll gestärkt werden. Vieles scheint in dem auf über 200 Seiten verfassten Entwurf in die richtige Richtung zu gehen, doch dürften auch einige Einschränkungen zu Lasten der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen gehen. Die Kürzung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige, die Streichung des Entlastungsbetrages in Pflegegrad 1 oder die geplante Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegegrade sind hier etwa zu nennen.

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung

Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE

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