Assistenz im Krankenhaus

Seit November 2022 besteht für Begleitpersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Person mit Behinderung ins Krankenhaus muss und aus medizinischen Gründen Begleitung braucht. Voraussetzung ist gemäß der Regelung des § 44b SGB V zudem, dass die behinderte Person Eingliederungshilfe bezieht, dass die Begleitperson gesetzlich krankenversichert ist und dass die Begleitung mindestens 8 Stunden am Tag beträgt. Weitere Kriterien für die Notwendigkeit dieser Begleitung nach der Krankenhausbegleitungsrichtlinie KHB-RL: Die Krankenhausbehandlung der Versicherten mit Behinderung ist ohne die Begleitung einer nahestehenden Person nicht durchführbar oder die Behandlungsziele sind erheblich gefährdet. Auch die Notwendigkeit, die Begleitperson in das therapeutische Konzept im Krankenhaus oder im Anschluss an die Krankenhausbehandlung mit einzubeziehen, gelten als ausreichende Begründung.

Da es auch dringenden Bedarf einer Begleitung im Krankenhaus bei vielen behinderten Menschen ohne Eingliederungshilfeanspruch oder bei älteren beeinträchtigen Menschen (etwa mit Demenzerkrankungen) gibt, scheint eine Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises hier dringend nötig

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