Referentenentwurf zur Reform der Grundsicherung (SGB II)
Aktuelles | 08.12.2025
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen neuen Referentenentwurf zur Reform der Grundsicherung (SGB II) vorgelegt. Da die vorgesehenen Änderungen auch Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben können, möchten wir Sie über zentrale Inhalte sowie unsere Einschätzung aus Sicht der Selbsthilfe informieren.
Was sieht der Referentenentwurf vor?
Der Entwurf enthält eine Vielzahl von Änderungen. Besonders relevant erscheinen aus unserer Sicht die folgenden:
1. Verschärfte Mitwirkungs- und Nachweispflichten
- Möglichkeit persönlicher Anhörungen bei psychischen Erkrankungen (§ 31a Abs. 2 neu)
- Erweiterte Nachweispflichten bei gesundheitlichen Einschränkungen
- Höhere Sanktionen bei Meldeversäumnissen und neue Regelungen zum Leistungsentzug (§ 32, § 32a neu)
2. Verpflichtung zur sogenannten „Mietpreisrüge“
- Bei überhöhten Mieten sollen Leistungsbeziehende künftig selbst den Vermieter „rügen“ müssen (§ 22 Abs. 1 neu)
- Unterbleibt dies, können Mietkosten als unangemessen eingestuft werden
- Besonders relevant für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt
3. Änderungen bei Unterkunftskosten und Schonvermögen
- Strengere Prüfung der Angemessenheit
- Neue Vorgaben zu Obergrenzen
- Anpassungen in der Karenzzeit
Unsere Einschätzung aus Sicht der Selbsthilfe
1. Erhöhte Belastungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Die vorgesehenen Prüf- und Nachweismechanismen bergen die Gefahr:
- zusätzlicher Bürokratie,
- höherer psychischer Belastung,
- und Risiken bei verspäteten oder unvollständigen Nachweisen.
2. Risiken für stabile Wohnverhältnisse
Die verpflichtende Mietpreisrüge kann zu:
- Konflikten mit Vermieter*innen,
- Unsicherheiten bei der Mietkostenübernahme
- und im schlimmsten Fall zu Wohnungsverlust
führen – mit gravierenden Folgen für Betroffene.
3. Auswirkungen auf Teilhabe und gesellschaftliche Wahrnehmung
Die Reform verschiebt den Schwerpunkt stärker in Richtung Kontrolle und Sanktionen. Dies kann:
- Verunsicherung erzeugen,
- Stigmatisierung verstärken
- und den Zugang zu stabilisierenden Leistungen erschweren.
Wie geht es weiter?
- Der Entwurf befindet sich aktuell in der Abstimmung zwischen Bund, Ländern und beteiligten Akteuren.
- Zahlreiche Verbände haben Stellungnahmen verfasst und es bleibt zu hoffen, dass noch Änderungen vorgenommen werden.
- Wir verfolgen die Entwicklungen und informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.
Rückmeldungen willkommen
Erfahrungen aus Ihrer Praxis – insbesondere zu denkbaren Auswirkungen auf Betroffene – helfen uns, diese Entwicklungen in unsere fachliche Arbeit einzubringen. Wir freuen uns über Rückmeldungen.
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