Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie: „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“

Die ZUG und das BMUV informieren am Montag, den 15. Mai 2023 in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, übre die novellierte Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“.

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften. Dabei sind solche Stellen adressiert, deren Tätigkeit in engem Bezug zu vulnerablen Personengruppen steht. Ebenso sollte die soziale Einrichtung bereits durch die Auswirkungen der Klimakrise betroffen sein und daher Schritte ergreifen wollen, um sich an diese anzupassen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die von besonders vielen klimatischen Extremen betroffen sind oder betroffen sein werden (sogenannte klimatische Hotspots). Gefördert werden:

  • Förderschwerpunkt 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise (maximale Fördersumme 70.000 EUR).
  • Förderschwerpunkt 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten die den Anforderungen aus Förderschwerpunkt 1 entsprechen (maximale Fördersumme 500.000 EUR).
  • Förderschwerpunkt 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf der Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 20.10.2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4) (maximale Fördersumme 500.000 EUR)
  • Nur nachrichtlich Förderschwerpunkt 3.: Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“

Anmeldung auf der Webseite der ZUG: https://www.z-u-g.org/anpaso-infoveranstaltung-230515/

Informationsblatt Klimaanpassung in sozialen EinrichtungenPDF, nicht barrierefrei herunterladen (455 KB) Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen EinrichtungenPDF, nicht barrierefrei herunterladen (1 MB) Zurück zur Übersicht