Elektronische Patientenakte (ePA)
Aktuelles | 15.10.2024
Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn, sie widersprechen der Nutzung. In diesen Wochen informieren die Krankenkassen ihre Versicherten per Brief über die Einführung der ePA.
In der ePA werden viele wichtige medizinische Informationen gesammelt, die sowohl von den Patient:innen als auch von ihren behandelnden Ärzt:innen eingestellt und eingesehen werden können. Folgende Dokumente und Daten sollen in die ePA von den Versicherten und/oder Ärzt:innen eingestellt werden können und einsehbar sein: Befunde, Diagnosen, Behandlungspläne, Therapiemaßnahmen, Impfungen und Medikationslisten.
Wenn Sie den Brief der Krankenkasse mit Informationen zur ePA erhalten, haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie reagieren nicht. In diesem Fall wird ab Januar automatisch eine ePA für Sie angelegt.
2. Sie widersprechen innerhalb von sechs Wochen der Nutzung der ePA (Opt-Out). Sie können den Widerspruch direkt in der ePA-App, bei ihrer Krankenkasse oder bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse einlegen.
Für detaillierte Informationen zur ePA empfehlen wir folgende Seiten:
- BAG SELBSTHILFE
Video: Opt Out ePA – Was ist die „ePA für alle“?
Video: Was ist die „Opt Out ePA – ePA für alle“? (Mit Audiodeskription) - Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
- Informationen der Verbraucherzentrale
- Informationen der kassenärztlichen Bundesvereinigung
- Informationen der gematik (Nationale Agentur für digitale Medizin)