Elektronische Patientenakte (ePA)
Aktuelles | 16.01.2025
Seit dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn, sie widersprechen der Nutzung. In diesen Wochen starten die Modellregionen Franken und Hamburg mit der ePA.
In der ePA werden viele wichtige medizinische Informationen gesammelt, die sowohl von den Patient:innen als auch von ihren behandelnden Ärzt:innen eingestellt und eingesehen werden können. Folgende Dokumente und Daten sollen in die ePA von den Versicherten und/oder Ärzt:innen eingestellt werden können und einsehbar sein: Befunde, Diagnosen, Behandlungspläne, Therapiemaßnahmen, Impfungen und Medikationslisten.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie reagieren nicht. In diesem Fall wird automatisch eine ePA für Sie angelegt.
2. Sie widersprechen innerhalb von sechs Wochen der Nutzung der ePA (Opt-Out). Sie können den Widerspruch direkt in der ePA-App, bei ihrer Krankenkasse oder bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse einlegen.
Für detaillierte Informationen zur ePA empfehlen wir folgende Seiten:
- Offener Brief zahlreicher Patientenorganisationen an den Bundesgesundheitsminister: Fünf Schritte zu mehr Vertrauen in die ePA
In dem Brief fordern die Organisationen eine intensive Beteiligung der Patientenorganisationen auch in die Risikoabschätzungsprozesse bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. - BAG SELBSTHILFE
Video: Opt Out ePA – Was ist die „ePA für alle“?
Video: Was ist die „Opt Out ePA – ePA für alle“? (Mit Audiodeskription)
Kampagne „keine PAnik“ | BAG Selbsthilfe - Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
- Informationen der Verbraucherzentrale
- Informationen der kassenärztlichen Bundesvereinigung
- Informationen der gematik inkluive Erklärfilm (Nationale Agentur für digitale Medizin)