Außerklinische Intensivpflege (AKI): G-BA verlängert Übergangsregelung zur Potenzialerhebung und beschließt Ausnahme
Aktuelles | 13.01.2025
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege erneut angepasst. Konkret verlängerte er eine bereits bestehende Übergangsregelung zur sogenannten Potenzialerhebung bis zum Sommer 2025 und beschloss eine neue Ausnahmeregelung für bestimmte Versicherte.
Grund hierfür ist, dass es nach wie vor nicht ausreichend Ärztinnen und Ärzte gibt, die vor einer Verordnung von außerklinischer Intensivpflege bei beatmeten oder trachealkanülierten Patient*innen das Entwöhnungspotential prüfen können. Dabei wird festgestellt, ob eine vollständige Entwöhnung der Betroffenen oder ihre Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung bzw. die Entfernung der Trachealkanüle möglich ist. Das Entwöhnungspotenzial ist laut Gesetz vor jeder Verordnung zu erheben. Die spezielle Qualifikation, die dafür nötig ist, können aber nur wenige Ärzt*innen vorweisen.
Eine Ausnahme gilt für Versicherte, die bereits vor dem 31. Oktober 2023 Leistungen der außerklinischen Intensivpflege erhalten hatten und diese weiterhin bekommen. Wurde oder wird bei diesen Versicherten im Rahmen einer Potenzialerhebung festgestellt, dass bei ihnen keine Aussicht auf eine nachhaltige Verbesserung ihrer Situation besteht, sind Verordnungen zur AKI weiterhin auch ohne regelmäßige Potenzialerhebung möglich. Voraussetzung hierfür ist eine Potenzialerhebung bis zum 31. Oktober 2025.
Alle relevanten Informationen zum Beschluss des G-BA finden Sie unter:
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