Bayerischer Behindertenbeauftragter warnt vor Kürzungen bei Barrierefreiheit und Inklusion
Aktuelles | 22.11.2024
In den letzten Wochen wurde der Finanzhaushalt für die Kommunen in Bayern diskutiert und verabschiedet. Aufgrund der finanziellen Notlage der Kommunen stellt der Freistaat eine Rekordsumme zur Verfügung. Dessen ungeachtet wurde vonseiten des Bayerischen Gemeindetages zuletzt die Forderung in den Raum gestellt, es solle auch bei den Standards für die Barrierefreiheit gespart werden.
Konkret schlug Uwe Brandl, Präsident des Gremiums, beispielsweise vor, die Barrierefreiheit in öffentlichen Bauten auf das Erdgeschoss zu beschränken oder der Betreuungsschlüssel in den Kindergärten verändert werden müsste.
Holger Kiesel, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung warnt dagegen eindringlich da-vor, die gesetzlich festgelegten Standards der Barrierefreiheit zu lockern: „Barrierefreiheit ist für einen wesentlichen und vor allem stetig wachsenden Teil der Bevölkerung – vor allem für viele von uns Menschen mit Behinde-rung – unabdingbare Voraussetzung für Teilhabe und Teilgabe. Ohne diese Grundbedingung können viele von uns weder ihre Rechte wahrnehmen, noch ihre Potenziale einbringen. Sie können weder zur Schule gehen noch arbeiten noch sich ehrenamtlich engagieren. Entscheidende Möglichkeiten, sich selbstbestimmt und aktiv in die Gemeinschaft einzubringen, bleiben uns damit verwehrt. Und darunter leidet letztlich die gesamte Gesellschaft: Denn ohne Barrierefreiheit sind deutlich mehr Menschen als nötig häufig oder ständig auf teure Unterstützung angewiesen, nur um immer dieselben Barrieren immer wieder neu zu überwinden. Auf Barrierefreiheit zu verzich-ten, spart also KEIN Geld, sondern ganz im Gegenteil: Es kostet uns ALLE letztlich immense Ressourcen, die wir NICHT haben! Konsequent umge-setzte Barrierefreiheit dagegen setzt Potenziale frei, reduziert langfristig Kosten- und Personalaufwand und macht gerade eine älter werdende Gesellschaft erst wirklich zukunftsfähig!“
Holger Kiesel
Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Winzererstraße 9, 80797 München Telefon: 089 1261-2799 – Telefax: 089 1261-2453
Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bayern.de
verantwortlich: Sandra Kissling-Thomas – E-Mail: behindertenbeauftragter@stmas.bay