Petition bezüglich Informationen zur Barrierefreiheit in Arztpraxen gefordert
| 04.03.2026
Menschen mit Behinderung sollten nach dem Willen des Petitionsausschusses im Bundestag bessere Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen in Deutschland erhalten. In der Sitzung am 25.02. setzte sich der Ausschuss einstimmig dafür ein, dass eine entsprechende Petition an das Bundesgesundheitsministerium geleitet wird.
In Deutschland bestehe grundsätzlich eine freie Arztwahl, heißt es in der Petition. Auf einen Rollstuhl angewiesene Menschen kämen aber nicht in Praxen hinein, die nicht barrierefrei seien. Informationen über die Barrierefreiheit erhalte man jedoch in den wenigsten Fällen auf der Webseite und auch nur selten beim Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung oder bei sonstigen Terminservicestellen. Vielmehr müsse dafür in der Praxis angerufen werden.
Das Deutsche Ärzteblatt berichtete in der Ausgabe 10/2025, dass mehr als ein Drittel der Praxen „zumindest teilweise barrierefrei“ seien. Das bedeutet aber lediglich, dass mindestens eines der zahlreichen Kriterien für Barrierefreiheit angegeben wurde. Die Verpflichtung zu Angaben gibt es zudem eben sowenig, wie die Kontrolle der Richtigkeit der Angaben.
„Wer auf einen Rollstuhl, Beatmung oder Assistenz angewiesen ist, findet oft über Jahre keine Praxis“
…„Das schränkt das Recht auf freie Arztwahl ein – Prävention und Behandlung bleiben so für viele unerreichbar“ hieß es in dem Artikel richtigerweise.
Nach Art. 25 UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Gesundheit wie
alle anderen. Das bedeutet: Kein Ausschluss von Behandlungen wegen einer Behinderung.
Keine schlechtere oder eingeschränkte Versorgung, gleicher Zugang zu Haus- und
Fachärzten, Krankenhäusern, Psychotherapie und Reha-Maßnahmen.
Verpflichtende Barrierefreiheit in Praxen und Kliniken sind anzustreben. Barrierefreiheit
betrifft aber letztlich alle Bereiche der Versorgung und geht dabei weit über bauliche und
physische Aspekte hinaus. Ausreichend Gebärdensprachdolmetscher, der Zugang zu
barrierefreien Gesundheitsinformationen und eine barrierefreie Notfallversorgung gehören
ebenso dazu.